Definition 3G

Definition 3G

 

Zutritt ist nur für geimpfte, genesene und getestete Personen erlaubt – das besagt die 3G-Regel, die am 23. August bundesweit in Kraft getreten ist. Wer nun beispielsweise in ein Kino gehen möchte, in dem 3G gilt, muss nachweisen können, dass er oder sie zu einem der drei Gs gehört. Das bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Schnelltest (kein Selbsttest!) oder einen PCR-Test vorlegen.

 

Wie wird der Impf-, Genesenen-, und Teststatus nachgewiesen?

 

Die vollständige Impfung kann mit dem Impfpass nachgewiesen werden. Eine Genesung wird durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen, der maximal sechs Monate zurückliegt. Für die Tests gilt: Ein bis zu 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test werden akzeptiert.

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