Definition 2G
Definition 2G
2G besagt, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu Innenräumen und Veranstaltungen erhalten. Damit ist diese Regel enger gefasst und ein negatives Testergebnis gilt nicht mehr für den Einlass. Private Veranstalter oder Betreiber von Clubs, Bars, Kinos, Restaurants oder ähnlichen öffentlichen Räumen können sich dazu entscheiden, nach der 2G-Regel beim Einlass zu verfahren.
Wie wird der Impf- und Genesenen-Status nachgewiesen?
Die vollständige Impfung kann mit dem Impfpass nachgewiesen werden. Eine Genesung wird durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen, der maximal sechs Monate zurückliegt.